Am 2. Dezember 2026 greifen im AI Act zwei Neuerungen: ein erweitertes Verbot für bestimmte KI-Anwendungen und das Ende einer Übergangsfrist für Anbieter bei der maschinenlesbaren Markierung KI-generierter Inhalte. Dieser Beitrag richtet sich an Inhaber:innen und Teams von KMU, die KI-Tools für Texte, Bilder oder Videos nutzen, und zeigt, was das konkret für den Alltag bedeutet.
Was sich am 2. Dezember 2026 ändert
Die Grundlage ist die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, kurz AI Act). Sie wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744, das sogenannte „Digital Omnibus on AI“, geändert, die seit 27. Juli 2026 in Kraft ist. Für den 2. Dezember 2026 sind zwei Punkte wichtig:
- Zwei neue Verbote in Art. 5 AI Act: Verboten sind KI-Systeme, die realistische Bilder, Videos oder Audioinhalte von intimen Körperteilen oder sexuellen Handlungen einer identifizierbaren Person ohne deren ausdrückliche Einwilligung erzeugen oder verändern („Nacktbild-Apps“, sexuelle Deepfakes). Ebenfalls verboten sind KI-Systeme, die Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen oder verändern.
- Ende der Übergangsfrist bei Art. 50 Abs. 2: Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen ihre Ausgaben spätestens ab 2. Dezember 2026 maschinenlesbar als KI-erzeugt markieren.
Die neuen Verbote: Was bedeuten sie für KMU?
Für die allermeisten KMU ändert sich im Alltag nichts, denn solche Anwendungen gehören ohnehin nicht in einen Betrieb. Wichtig ist trotzdem, die Reichweite zu kennen:
- Für Betreiber (also Unternehmen, die ein KI-System nutzen) gilt das Verbot nur, wenn sie das System tatsächlich dazu verwenden, solches Material zu erzeugen oder zu verändern.
- Normale Bildbearbeitung ist nicht gemeint. Laut den Erwägungsgründen der Änderungsverordnung sind für Betreiber etwa karikaturhafte Darstellungen, Material ohne identifizierbare Personen oder bloße Änderungen an bereits bestehendem Material ausgenommen, die nichts zusätzlich entblößen (z. B. Hintergrund, Kontrast oder Helligkeit). Auch Anwendungen wie virtuelle Anproben sind nicht betroffen, solange keine intimen Körperteile gezeigt werden oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
- Für Anbieter von KI-Systemen gelten strengere Maßstäbe: Sie sind betroffen, wenn das Erzeugen solchen Materials der Zweck des Systems ist oder wenn es nach Aufbau und Funktionen des Systems vernünftigerweise vorhersehbar und ohne wesentliche Änderung reproduzierbar ist und keine angemessenen technischen Schutzmaßnahmen bestehen.
Hinweis: Verstöße gegen die Verbote in Art. 5 gehören zur höchsten Bußgeldstufe des AI Act (Art. 99 Abs. 3). Wer handelsübliche Tools nicht für solche Zwecke nutzt, ist davon nicht betroffen.
Kennzeichnung: Wer muss was tun?
Die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Die für diesen Beitrag wichtige Änderung durch den Omnibus ist eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 für die maschinenlesbare Markierung durch Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht wurden.
Als Nutzer von KI-Tools (Betreiber)
Für dich ist vor allem Art. 50 Abs. 4 relevant, und diese Pflicht gilt bereits jetzt:
- Deepfakes: Wer Bild-, Audio- oder Videoinhalte per KI erzeugt oder manipuliert, die wie echte Personen, Orte oder Ereignisse wirken und echt erscheinen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden. Bei erkennbar künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken genügt ein Hinweis, der den Genuss des Werks nicht stört.
- Texte: KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen gekennzeichnet werden, außer sie wurden menschlich geprüft und eine Person trägt die redaktionelle Verantwortung.
Beispiel Tourismus: Ein Hotel erzeugt mit KI ein fotorealistisches Bild einer Gästegruppe, die es so nie gab, für die Website. Das kann ein Deepfake im Sinne des AI Act sein; im Zweifel setzt du einen Hinweis. Ein KI-gestützt gestalteter Hintergrund oder eine Illustration ohne Anschein von Echtheit ist eher unkritisch.
Als Anbieter von KI-Systemen
Die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 ist in erster Linie Sache der Anbieter, also der Hersteller von Bild-, Text- oder Videogeneratoren. Wenn du nur handelsübliche Tools nutzt, musst du diese Markierung nicht selbst einbauen. Es lohnt sich aber, bei deinen Anbietern nachzufragen, wie sie die Pflicht umsetzen. Wer selbst KI-Funktionen in ein eigenes Produkt einbaut, sollte prüfen, ob er als Anbieter gilt.
Was sonst gilt
- Art. 4 (KI-Kompetenz): Du musst Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz deines Teams zu fördern. Ein bestimmtes Niveau wird nicht vorgeschrieben.
- Art. 50 Abs. 1: Chatbots und andere KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen als KI erkennbar sein, sofern das nicht offensichtlich ist.
- Hochrisiko-Pflichten: Diese wurden verschoben, für Anhang-III-Systeme (z. B. im Personalbereich) auf den 2. Dezember 2027, für Systeme in regulierten Produkten (Anhang I) auf den 2. August 2028.
Checkliste
- Erfasse, welche KI-Tools zum Erzeugen von Bildern, Videos, Audio und Texten bei euch im Einsatz sind.
- Lege fest, dass keine Inhalte erzeugt werden, die reale Personen in intimer oder sexueller Form darstellen.
- Prüfe bei Marketing- und Social-Media-Inhalten, ob KI-Bilder oder -Videos echt wirken, und kennzeichne sie dann deutlich.
- Frag bei deinen Tool-Anbietern nach, wie sie die maschinenlesbare Markierung umsetzen.
- Halte die Regeln in einer kurzen KI-Richtlinie fest und fördere die KI-Kompetenz deines Teams, z. B. mit einer kurzen Schulung (Art. 4).
- Notiere dir den Stand und die Quellen, damit du später nachweisen kannst, wie du vorgegangen bist.
Unser Fazit
Der 2. Dezember 2026 ist für die meisten KMU kein Grund zur Sorge, aber ein guter Anlass für Ordnung: Wer weiß, welche KI-Tools im Haus genutzt werden, und klare Regeln zur Kennzeichnung hat, ist gut aufgestellt. Die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes gilt schon jetzt, deshalb gehören die Hinweise dazu ins Tagesgeschäft.
Ihr wollt das Thema gemeinsam im Team angehen? In unserem KI-Workshop für KMU finden wir eure sinnvollsten KI-Use-Cases und klären, welche AI-Act-Pflichten für euch gelten – vor Ort oder online.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: November 2026.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI), EUR-Lex
- Art. 50 AI Act – Transparenzpflichten (inoffizielle Lesefassung, ohne Omnibus-Änderungen)
- Cuatrecasas: Legal Flash „Digital Omnibus on AI“ (Sekundärquelle)
- Usercentrics: EU AI Act Deal – Digital Omnibus (Sekundärquelle)